Medikamente mit Arztausweis bestellen

Als Ärztin oder Arzt können Sie hier Medikamente für Ihre eigene Medikation auswählen. Die Produktseiten führen zur Suche bei apotheke.green; den Nachweis übermitteln Sie über erezept.green.
Arztausweis und Angaben zum Medikament zusammenführen
Damit die Apotheke Ihre Anfrage zuordnen kann, werden Ihr Name, eine erreichbare E-Mail-Adresse und die gewünschten Medikamente benötigt. Geben Sie den Handelsnamen oder die Pharmazentralnummer an und ergänzen Sie Stärke, Packungsgröße sowie Menge. Eine unklare Produktbezeichnung kann Rückfragen erforderlich machen.
Was vor der Abgabe geprüft wird
- Identität und ärztliche Berechtigung anhand der geeigneten Nachweise.
- Zuordnung zum persönlichen ärztlichen Eigenbedarf.
- Das konkrete Medikamente und gegebenenfalls besondere Abgabevorschriften.
- Verfügbarkeit, Preis und geeigneter Abhol- oder Versandweg.
Keine pauschale Lieferzusage
Eine Anfrage bestätigt weder einen Lagerbestand noch einen Preis. Nach der Prüfung werden die nächsten Schritte mit Ihnen abgestimmt. Bei besonderen Medikamenten kann ein anderer Nachweis- oder Rezeptweg erforderlich sein.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung. Die Apotheke muss sich der Identität der verschreibenden Person vergewissern.
Als Arzt bestellen: Shop und Ausweisprüfung zusammenführen
- Präparat auswählen. Im Shop apotheke.green vollständigen Namen oder PZN suchen und Stärke, Form, Packung und Menge prüfen.
- Passende Option wählen. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten im Bestellablauf die Option „Ich bin Arzt/Ärztin und habe einen gültigen Arztausweis.“ verwenden. Der persönliche Eigenbedarf wird durch die Apotheke geprüft.
- Bestellung zuordnen. Falls bereits vorhanden, die Bestellnummer und die bei der Bestellung verwendete E-Mail-Adresse in der Nachweisübermittlung nennen. Ohne Bestellnummer können Sie die Nachweisprüfung vorab anfragen.
- Nachweise und Rückmeldung. Die benötigten Vorder- und Rückseiten über das Ausweisformular übermitteln und die Rückmeldung der Apotheke abwarten.
Ihr Nachweis ist bereits hinterlegt?
Wenn die Apotheke die Hinterlegung bestätigt hat und Ihr Nachweis weiterhin gültig ist, weisen Sie bei der nächsten Bestellung darauf hin. Nennen Sie Bestellnummer und die zugehörige E-Mail-Adresse. Bei Änderungen, Ablauf oder notwendigen Rückfragen kann die Apotheke einen aktuellen Nachweis anfordern.
Ärztlicher Eigenbedarf, Zahnmedizin oder Praxisbedarf?
Persönlicher Eigenbedarf und Medikamente für die Patientenversorgung sind getrennte Vorgänge. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bleibt auch beim Eigenbedarf die Grenze der zahnärztlichen Verschreibungsbefugnis maßgeblich. Hinweise der Bundeszahnärztekammer.
Preise, Versandkosten und Lieferzeiten richten sich nach der konkreten Bestellung. Hochgeladene Unterlagen sind noch keine Bestätigung der Abgabe oder Bereitstellung.