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erezept.center · Ärztlicher Eigenbedarf
Praxisbedarf ist ein eigener Bestellweg

Medikamente für Ihre Praxis sind vom persönlichen Eigenbedarf zu unterscheiden.
Für die Behandlung in der Praxis
Medikamente, die für den Einsatz in einer Praxis bestimmt sind, werden als Praxisbedarf angefragt. Bei einer Verschreibung für Praxisbedarf sieht § 2 Abs. 2 AMVV besondere Angaben vor. Die Prüfung unterscheidet sich deshalb von einer Bestellung für die eigene Medikation.
Sprechstundenbedarf gesondert klären
Ob ein Produkt als Sprechstundenbedarf bezogen und abgerechnet werden kann, hängt unter anderem von den geltenden regionalen Vereinbarungen und dem jeweiligen Versorgungsfall ab. Ein Arztausweis allein begründet keine Kostenübernahme.
Angaben für Ihre Anfrage
- Praxis und zuständige ärztliche Person.
- Medikamente, Stärke, Packungsgröße und benötigte Menge.
- Verwendungszweck und gewünschter Empfangsweg.
- Vorhandene Verordnung oder notwendige Rückfrage zur Beschaffung.
§ 2 AMVV im amtlichen Gesetzestext
Praxisbedarf mit der Apotheke klären