Intuniv (Guanfacin): Produktinformation und Bezug
INTUNIV enthält Guanfacin und ist zur Behandlung von ADHS bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren zugelassen, wenn Stimulanzien ungeeignet sind, nicht vertragen werden oder nicht ausreichend wirken. Es ist Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms mit psychologischen, pädagogischen und sozialen Maßnahmen.
Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform
- Wirkstoff
- Guanfacin
- Einordnung
- Selektiver Alpha-2A-Adrenozeptor-Agonist zur ADHS-Behandlung
- Stärke
- 1 mg, 2 mg, 3 mg oder 4 mg
- Darreichungsform
- Retardtabletten; unzerkaut und unzerkleinert schlucken
- ATC-Code
- C02AC02
Guanfacin wirkt als selektiver Alpha-2A-Adrenozeptor-Agonist. Der genaue Wirkmechanismus bei ADHS ist nicht vollständig geklärt.
Pharmazeutische Hinweise
Die Einleitung und Überwachung erfolgen durch entsprechend spezialisierte ärztliche Personen. Blutdruck, Herzfrequenz, Gewicht sowie Schläfrigkeit und Sedierung sind zu kontrollieren. CYP3A4/5-Wechselwirkungen und Grapefruit sind zu beachten. Nicht abrupt absetzen: Ein Ausschleichen nach ärztlicher Vorgabe vermindert das Risiko eines Blutdruck- und Pulsanstiegs. Die Zulassung für 6–17-Jährige darf nicht als allgemeine Zulassung für den erwachsenen Eigenbedarf dargestellt werden.
Intuniv bei ADHS: zugelassene Altersgruppe beachten
Die EU-Zulassung betrifft Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, wenn Stimulanzien nicht geeignet, unverträglich oder unzureichend wirksam sind. Eine Behandlung Erwachsener lässt sich daraus nicht als zugelassene Standardanwendung ableiten.
Intuniv 1 mg, 2 mg, 3 mg und 4 mg unterscheiden
Die Wirkstärken gehören zu einem individuell ärztlich festgelegten Behandlungsschema. Retardtabletten nicht zerkauen oder zerkleinern. Dosisänderungen, Einnahmepausen und Wiederaufnahme werden mit der behandelnden Praxis abgestimmt.
Rezeptweg für Kinder und Jugendliche
Für die Versorgung eines Kindes oder Jugendlichen ist dessen regulärer Verordnungsweg maßgeblich. Der Arztausweis einer erziehungsberechtigten Person ist kein Nachweis für deren persönlichen Eigenbedarf an dieser Patientenmedikation. Verordnung, konkrete Packung und aktuelle Lieferfähigkeit werden geprüft.
Intuniv mit Rezept oder im zulässigen ärztlichen Bezugsweg
Patientinnen und Patienten benötigen eine gültige Verordnung. Persönlicher ärztlicher Eigenbedarf, Patientenversorgung und Praxisbedarf sind getrennt zu prüfen. Ein Arztausweis ist keine pauschale Abgabezusage und erweitert keine Zulassung.
E-Rezept übermitteln · Ärztlichen Eigenbedarf klären · Arztausweis übermitteln
Häufige Fragen zu Intuniv
Welchen Wirkstoff enthält Intuniv?
Intuniv enthält Guanfacin als Guanfacinhydrochlorid in Retardtabletten.
Ist Intuniv für Erwachsene zugelassen?
Die hier beschriebene EU-Zulassung betrifft ADHS bei 6–17-Jährigen. Eine Erwachsenenbehandlung ist daraus nicht als zugelassene Anwendung abzuleiten.
Darf man Intuniv zerkleinern oder abrupt absetzen?
Die Retardtabletten dürfen nicht zerkleinert werden. Ein Absetzen erfolgt ausschleichend nach ärztlicher Anweisung.
Fachliche Einordnung und Quellen
- EMA: Intuniv – Zulassung und aktuelle Produktinformation
- Takeda: Pflichttext Intuniv 1–4 mg Retardtabletten
Quellenabgleich: 31.10.2026. Maßgeblich bleibt die aktuelle Fach- und Gebrauchsinformation der konkreten Packung.